Wie komme ich zum Führerschein?
Ganz einfach - hier gibt es den Leitfaden zum Führerschein
1. Anmeldung
Erst mal bei mir in der Fahrschule vorbeikommen oder
anrufen. Wir besprechen dann alles was Du an Dokumenten brauchst, und wie die
Ausbildung ablaufen wird.
Damit ist der erste Schritt zum Führerschein schon getan.
2. Antragsunterlagen
Die Behörde braucht Papier (nicht für die Mofa
Prüfbescheinigung). Dazu gehört der so genannte "Amtlichen Führerscheinantrag"
oder auch der "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis". Das ist ein Fragebogen
mit Angaben zur Person und dient den Behörden zur Prüfung, ob ein Führerschein
erteilt werden darf. Den Antrag musst Du selbst beim zuständigen
Einwohnermeldeamt eingereichen. Beim Ausfüllen des Fragebogens bin ich gerne
behilflich. Folgende Dinge werden zusätzlich zum Antrag benötigt:
Lichtbild
Ein Bild neueren Datums ohne Hut oder Mütze, im Halbprofil
und in den Abmessungen 35 x 45 mm. Kurzum ein Passbild.
Sehtest
"Durchblick" braucht man schon für den Schein; und das
muss auch noch bescheinigt sein.
Ein Sehtest ist für jeden Führerschein vorgeschrieben. Den Sehtest kannst Du
bei jedem beliebigen Augenarzt oder Optiker machen. Er kostet nur ein paar
Euro. Die Bescheinigung darf nicht älter als 2 Jahre sein.
SM - Bescheinigung
Das ist nichts Unanständiges. SM - Bescheinigung bedeutet
hier einfach "Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Lebensrettende
Sofortmaßnahmen". Hiermit wird bescheinigt, dass Du im Notfall Erste Hilfe
leisten kannst. Solche Kurse veranstalten zum Beispiel das Deutsche Rote
Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, oder die Johanniter Unfall-Hilfe.
3. Theoretischer Unterricht
Der Theoretische Unterricht findet in den Fahrschulräumen
statt. Im Unterricht wird der Lehrstoff entsprechend der für die Ausbildung
zugrunde liegenden Lehrpläne vermittelt. Die Anzahl der erforderlichen Theorie -
Pflichtstunden ist für jede Führerscheinklasse verschieden. Für die Klasse B
sind z.B. 14, und für die Klassen A1 sowie Klasse A beschränkt 16 Doppelstunden
zu je 90 Minuten vorgeschrieben.
4. Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan
der für jede Führerscheinklasse unterschiedlich ist. Neben einer Grundausbildung
schreibt das Gesetz eine Mindestzahl bestimmter Fahrstunden zu je 45 Minuten
vor. Die Klasse B erfordert zum Beispiel neben der Grundausbildung 5 Stunden
Überland, 4 Stunden Autobahn und 3 Stunden Nachtfahrt. Die Gesamtzahl der
erforderlichen Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie hängen von vielen
Faktoren wie z.B. Begabung, Motivation, Ausgeglichenheit und Mitarbeit aber
letztlich auch vom Lebensalter ab.
5. Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor
Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene theoretische
Prüfung bleibt für 12 Monate gültig. Solltest Du bei der theoretische Prüfung
durchfallen, so kannst Du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen. Solltest Du
3 mal bei der theoretischen Prüfung durchfallen, so musst Du 3 Monate bis zum
nächsten Versuch warten. Aber das wird hoffentlich nicht passieren, da die
Fahrschule Dich nur zur Prüfung anmeldet, wenn Du gezeigt hast, dass Du den
Lehrstoff beherrscht.
6. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen
des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach
Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden. Die Prüfungsfahrt dauert
zwischen 30 und 45 Minuten. Der Fahrlehrer sitzt wie gewohnt neben Dir, und der
Prüfer nimmt auf dem Rücksitz platz. Die Prüfungsfahrt verläuft wie eine normale
Fahrstunde und kann in der Stadt, auf der Landstraße oder Autobahn statt finden.
Sie umfasst bestimmte Grundaufgaben wie z.B. Anfahren am Berg, Einparken usw.
Aber keine Sorge, die Fahrschule wird Dich gut vorbereiten so dass Du auch diese
"Fahrstunde" locker und konzentriert durchstehen wirst.