|
Führerschein |
Was man damit
fahren darf |
Bemerkungen |
Alter |
Schließt ein |
|
A |
|
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50
ccm oder schneller als 45 km/h. |
Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad mit max. 25 KW und einem Verhältnis
Leistung/Gewicht von max. 0,16 kW/kg.
Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere
Maschinen ab 25 Jahren möglich. |
18;
25 für direkt |
A1, M |
|
A1 |
 |
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW; |
Unter 18 Jahre mit bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit von max. 80 km/h |
16 |
M |
|
M |
 |
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50 ccm und max. 45 km/h
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. |
|
16 |
|
|
B |
 |
Kraftwagen bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse,
mit Anhänger von max. 750 kg zul. Gesamtmasse.
Max. 8 Sitzplätze außer Fahrersitz |
Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber
beide Gesamtmassen zusammen kleiner als 3,5 t. |
18 |
L, M, S |
|
BE |
 |
Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger
mit mehr als 750 kg Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. B erforderlich. |
18 |
|
|
C1 |
 |
Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse bis
max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse. |
Mit Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Ab 50 Jahre nur befristet erteilt. |
18 |
L, M |
|
C1E |
 |
Kombination aus Fahrzeug Kl. C1 und Anhänger mit
mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t;
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des
Zugfahrzeugs.
Vorbesitz Kl. C1 erforderlich. |
18 |
BE;
DE bei Besitz von D;
D1E bei Besitz von D1 |
|
C |
 |
Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmaße und Anhänger bis max. 750
kg; nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Fahrersitz. |
Im gewerblichem Verkehr erst ab 18 Jahren.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Wird nur befristet erteilt. |
18 |
C1 |
|
CE |
 |
Kombination aus Lkw über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mit mehr als
750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel- Kfz über 7,5 t zul. Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. C erforderlich.
Im gewerblichem Verkehr erst ab 21 Jahren.
Wird nur befristet erteilt. |
18 |
BE, C1E, T;
DE bei Besitz von D;
D1E bei Besitz von D1 |
|
D1 |
 |
KOM mit max. 16 Plätzen außer Fahrersitz und Anhänger mit max. 750 kg
zulässige Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Wird nur befristet erteilt. |
21 |
L, M |
|
D1E |
 |
Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. D erforderlich.
Wird nur befristet erteilt. |
21 |
BE;
C1E bei Besitz von C1 |
|
D |
 |
KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger bis max. 750 kg
zulässige Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. B erforderlich. |
21 |
D1 |
|
DE |
 |
Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als
750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Vorbesitz Kl. D erforderlich.
Wird nur befristet erteilt. |
21 |
BE, D1E;
C1E bei Besitz von C1 |
|
L |
 |
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger bis max. 25 km/h |
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis
max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. |
16 |
|
|
S |
 |
3-rädrige Kleinkrafträder oder 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45
km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. (z.B. Quads) |
Hubraum nicht mehr als 50 ccm bei Fremdzündungsmotor (Benziner) oder max.
Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW bei Dieselmotoren. Max.
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW bei Elektromotoren |
16 |
|
|
T |
 |
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 40
km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger. |
Ab 18 Jahren bis 60 km/h bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit. |
16 |
L, M, S |