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Der Führerschein für die neue S-Klasse;
auf drei oder vier Rädern. |
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Erforderliches Mindestalter: |
16 Jahre |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Keine Klasse erforderlich. |
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Was man mit diesem Führerschein fahren darf: |
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Dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads und Minicars) bis max. 45 km/h
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und:
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bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor
(Benziner) ein Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
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bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eine max.
Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW
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bei Fahrzeugen mit Elektromotoren eine max.
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW
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bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf
die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen. (Im Falle von
Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
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Einschluss der Klassen: |
Keine |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
Keine Befristung. |
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Ärztliche Untersuchungen: |
Nur Sehtest. |
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Sonstiges: |
Für diese Klasse wird eine theoretische und
praktische Prüfung verlangt.
Das vorgeschriebene Ausbildungs- und Prüfungsniveau ist mit dem der Klasse M
vergleichbar.
Die praktische Prüfung beinhaltet:
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Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung
einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden).
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Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung.
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