Rudis Fahrschule Klasse S Komm und steig ein zum Führerschein
 
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Martin Staden

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Klasse S - Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

Der Führerschein für die neue S-Klasse;
auf drei oder vier Rädern.

16 Jahre

Keine Klasse erforderlich.

  1. Dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads und Minicars) bis max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit und:

  2. bei Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotor (Benziner) ein Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

  3. bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eine max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 KW

  4. bei Fahrzeugen mit Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 KW

  5. bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen. (Im Falle von Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Keine

Keine Befristung.

Nur Sehtest.

Für diese Klasse wird eine theoretische und praktische Prüfung verlangt.
Das vorgeschriebene Ausbildungs- und Prüfungsniveau ist mit dem der Klasse M vergleichbar.
Die praktische Prüfung beinhaltet:

  1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden).

  2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung.