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Der Führerschein für die Landwirtschaft. |
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Erforderliches Mindestalter: |
16 Jahre |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Keine Klasse erforderlich. |
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Was man mit diesem Führerschein fahren darf: |
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die
Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für
solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch
§58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
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Selbst fahrende Arbeitsmaschinen und
Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
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Einschluss der Klassen: |
Keine |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
Keine Befristung. |
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Ärztliche Untersuchungen: |
Nur Sehtest. |
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Sonstiges: |
Für diese Klasse wird nur die theoretische
Prüfung verlangt. Eine praktische Schulung und Prüfung ist nicht
vorgeschrieben. |