Rudis Fahrschule Klasse L Komm und steig ein zum Führerschein
 
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Martin Staden

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Klasse L - Landwirtschaftliche Zugmaschinen

Der Führerschein für die Landwirtschaft.

16 Jahre

Keine Klasse erforderlich.

  1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch §58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

  2. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Keine

Keine Befristung.

Nur Sehtest.

Für diese Klasse wird nur die theoretische Prüfung verlangt. Eine praktische Schulung und Prüfung ist nicht vorgeschrieben.