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Die kleine Freiheit auf zwei Rädern. |
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Erforderliches Mindestalter: |
16 Jahre bei 80 km/h bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit
18 Jahre unbegrenzt. |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Keine Klasse erforderlich. |
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Was man mit diesem Führerschein fahren darf: |
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 cm3 und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
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80 km/h für 16 - 17jährige und
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unbegrenzt ab 18 Jahre.
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Einschluss der Klassen: |
M. |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
Keine Befristung. |
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Ärztliche Untersuchungen: |
Nur Sehtest. |
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Sonstiges: |
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Die praktische Ausbildung findet auch für 16 -
17jährige auf einem Leichtkraftrad statt, das mindestens 100 km/h fahren
können muss.
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Der Führerschein braucht nach Vollendung des 18
Lebensjahres nicht umgeschrieben werden.
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Mit Erhalt dieser Klasse läuft bereits die
Probezeit für Führerschein Neulinge!
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