|

|

Die beschränkte / unbeschränkte Freiheit auf
zwei Rädern |
|
Erforderliches Mindestalter: |
18 Jahre für beschränkte Fahrerlaubnis
25 Jahre für Direkteinstieg in unbeschränkte Fahrerlaubnis |
|
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Keine Klasse erforderlich. |
|
Was man mit diesem Führerschein fahren darf: |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit
einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Beschränkte Fahrerlaubnis begrenzt auf eine
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung /
Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Diese Beschränkung entfällt automatisch zwei Jahre nach Erteilung dieser
Fahrerlaubnis.
|
|
Einschluss der Klassen: |
A1, M. |
|
Befristung der Fahrerlaubnis: |
Keine Befristung. |
|
Ärztliche Untersuchungen: |
Nur Sehtest. |
|
Sonstiges: |
|